KfW - Bauen Wohnen
Anforderungen bei der Planung und Baubegleitung zum KfW Effizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) an den
Sachverständigen.
Der Sachverständige muss im Rahmen der Planung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:
Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept
Spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept beim Einbau einer Lüftungsanlage bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner bei Einbau der Heizungsanlage
Prüfung des Leistungsverzeichnisses
Prüfung des Leistungsverzeichnisses/Angebotes für die Festlegung der zu erbringenden Leistungen, des Auftragsumfanges und der geforderten Qualität.
Baustellenbegehung
Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie gegebenenfalls der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test"
Kontrolle und Begleitung
Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der energetischen Haustechnik, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.
Sie benötigen eine Beratung - Planung oder eine Berechnung? Gerne helfen wir bei Ihrem Bauvorhaben weiter.






















